Impressum

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Standort Köln:

Hülchrather Str. 15
50670 Köln
Tel: 0221 259 55 715

Standort Hauptstuhl:

Bahnhofstr. 25
66851 Hauptstuhl
Tel: 06372 62 44 155
Fax: 06372 62 44 146

Sitz der Anwaltskanzlei ist Köln. Eine persönliche Kontaktaufnahme und Beratung durch einen Rechtsanwalt ist an allen Standorten gewährleistet.

Email: ra.geue@rechtsanwalt-geue.de
Internet: www.anwaltskanzlei-geue.de, www.rechtsanwalt-geue.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE246920060

Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG): Rechtsanwalt Rafael Geue ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln. Die Rechtsanwaltskammer Köln ist Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer, Kammer des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin.

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt

Hinweis gem. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München, vertreten durch die AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf. Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen (Berufsbezeichnungen/Berufsregeln für Anwälte):

  • BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung für Anwalt und Anwälte
  • BORA, Berufsordnung für Rechtsanwälte für Anwalt und Anwälte
  • Fachanwaltsordnung für Anwalt und Anwälte
  • RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Anwälte: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) (Stand: 5.5.2004)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
  • EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession

Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden sich auch unter der Rubrik „Angaben gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.

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Fotografie Oberlandesgericht Köln © 1971markus@wikipedia.de, CC BY-SA 4.0, Link